Lebenslange Haft für brutalen Mord an Ex-Partnerin vor den Augen der Kinder

Theo Schlosser
Theo Schlosser
2 Min.
Eine Karikatur einer Gerichtsszene mit einer Gruppe von Menschen, die auf Sitzgelegenheiten sitzen und ein Mann in der Mitte steht, ein Tisch mit Gegenständen auf der rechten Seite und Text unten, der "Boney's Trial, Sentence, and Dying Speech Europe's Injuries Revenged" liest.Theo Schlosser

Ex-Partner ersticht Kinder zu Tode: Lebenslange Haft in Niedersachsen - Lebenslange Haft für brutalen Mord an Ex-Partnerin vor den Augen der Kinder

Ein 34-jähriger Mann aus Niedersachsen ist wegen Mordes an seiner ehemaligen Partnerin vor den Augen ihrer gemeinsamen Kinder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Tat ereignete sich auf einem Parkplatz in Nienburg, wo er die Frau mehrfach mit einem Messer attackierte. Das Gericht stellte fest, dass der Mord mit Vorsatz, aus Hass und wegen finanzieller Streitigkeiten begangen wurde.

Der Angeklagte führte den Angriff am helllichten Tag durch und fügte der Frau etwa zehn Messerstiche zu. Zwei der gemeinsamen Kinder wurden Zeugen des tödlichen Angriffs. Nach der Tat floh er mit dem Auto, wurde jedoch kurz darauf von der Polizei gefasst. Bei seiner Festnahme bedrohte er die Beamten mit demselben Messer, das er für die Bluttat verwendet hatte.

Das Gericht wies die Einrede verminderter Schuldfähigkeit zurück und urteilte, dass der Mann trotz leichter geistiger Behinderungen und Verhaltensauffälligkeiten voll verantwortlich sei. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, er habe den Mord gezielt geplant und aus tief verwurzeltem Hass sowie ungelösten finanziellen Konflikten heraus begangen. Vor der Tat hatte er seiner Ex-Partnerin wiederholt mit dem Tod gedroht, doch den Behörden lagen keine konkreten Hinweise vor, dass er die Drohungen wahr machen würde.

Das Urteil entspricht den Forderungen sowohl der Anklage als auch der Nebenkläger. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen kann.

Der Fall unterstreicht die Brutalität von Partnerschaftsgewalt, auch wenn exakte Statistiken zu tödlichen Messerangriffen in Deutschland unklar bleiben. Offizielle Zahlen für 2023 verzeichnen rund 99.300 Opfer einfacher Körperverletzung in solchen Fällen, doch spezifische Daten zu Messertoten liegen nicht vor. Der Verurteilte muss die lebenslange Haftstrafe antreten, sofern ein mögliches Rechtsmittel das Urteil nicht kippt.

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