Zoll deckt illegale Arbeit und Aufenthalt in Niedersachsen auf – zwei Fälle mit gravierenden Folgen

Theo Schlosser
Theo Schlosser
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Eine Gruppe von Menschen mit einem Banner, auf dem "Deutschland, Lagerland Migration ist kein Verbrechen" steht und einer Flagge, mit Straßenlaternen, Bäumen, Kränen, einem Gebäude und einem bewölkten Himmel im Hintergrund.Theo Schlosser

Zoll deckt illegale Arbeit und Aufenthalt in Niedersachsen auf – zwei Fälle mit gravierenden Folgen

Zollbehörden in Niedersachsen decken Anfang 2026 zwei Fälle illegaler Arbeit und Aufenthalts auf

In Göttingen wurde eine undokumentierte Sexarbeiterin aus Südamerika ohne die erforderlichen Genehmigungen ermittelt. Parallel dazu geriet in Goslar ein Lkw-Fahrer aus einem nicht zur EU gehörenden osteuropäischen Land wegen illegaler Beschäftigung in den Fokus der Behörden.

Die Frau, die in einer Privatwohnung in Göttingen aufgefunden wurde, verfügte weder über eine Aufenthaltserlaubnis noch über eine gültige Erlaubnis zur Ausübung der Prostitution. Ihre Wohnsituation gab zusätzlich Anlass zur Sorge, da die Wohnung ein Kinderzimmer umfasste – ein Verstoß gegen das deutsche Prostituiertenschutzgesetz. Aus den Unterlagen ging hervor, dass ihr zuvor die Einreise an der deutsch-schweizerischen Grenze verweigert worden war, bevor sie einen Asylantrag stellte und später untertauchte.

Gegen die Frau wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem wurde sie aufgefordert, die Wohnung umgehend zu verlassen.

In Goslar stellte sich heraus, dass der Lkw-Fahrer ohne legalen Status arbeitete. Die Ermittler bestätigten, dass er bei einem örtlichen Unternehmen beschäftigt war, das nun näher überprüft wird. Auch gegen ihn wurden wegen illegalen Aufenthalts Anklage erhoben.

Trotz dieser Vorfälle gab es in diesem Jahr bisher keine Meldungen über unbegleitete Prostitution oder illegale Beschäftigung im ländlichen Raum Niedersachsens. Offizielle Stellen der Zollfahndungsämter und FKS-Spezialeinheiten haben keine weiteren derartigen Zwischenfälle dokumentiert.

Beide Personen müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen wegen ihres illegalen Aufenthalts und ihrer Tätigkeit rechnen. Während der Fall der Sexarbeiterin Lücken in der Überwachung aufzeigt, steht der Arbeitgeber des Lkw-Fahrers weiterhin unter Beobachtung. Die Behörden setzen ihre Kontrollen zu ähnlichen Verstößen in der Region fort.

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