Wahl des Lörracher Vize-Bürgermeisters für rechtmäßig erklärt
Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters von Lörrach ist nun offiziell als rechtmäßig bestätigt worden. Eine Prüfung durch den Regierungspräsidium Freiburg ergab keine Unregelmäßigkeiten im Verfahren. Die Entscheidung folgt auf eine Beschwerde, die eine Überprüfung der Abstimmung ausgelöst hatte.
Die Wahl fand am 26. März 2026 statt, als der Stadtrat Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić wiederwählte. Die Abstimmung erfolgte als Zustimmungswahl, bei der die Mitglieder durch Ankreuzen ihre Stimme abgaben. Nur eine Kandidatin erfüllte die notwendigen Kriterien und wurde zur Wahl vorgeschlagen.
Der Stadtrat erreichte die erforderliche absolute Mehrheit, wodurch das Ergebnis Gültigkeit erlangte. Das gesamte Verfahren basierte auf einem rechtlich einwandfreien Ratsbeschluss. Nach Eingang der Beschwerde untersuchte das Regierungspräsidium Freiburg den Fall, fand jedoch keine Hinweise auf Fehlverhalten.
Mit dem Abschluss der Prüfung gilt die Wahl nun als endgültig und vollumfänglich regelkonform.
Die Bestätigung durch das Regierungspräsidium bringt den Wahlprozess zum Abschluss. Die Position des stellvertretenden Bürgermeisters ist damit rechtssicher besetzt, und es werden keine weiteren juristischen Anfechtungen erwartet. Der Stadtrat kann nun seine Aufgaben ohne zusätzliche Überprüfungen der Abstimmung wahrnehmen.






