14 June 2026, 04:29

Standortsicherungsgesetz 2025: So profitieren energieintensive Unternehmen von der neuen Förderung

Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)

Standortsicherungsgesetz 2025: So profitieren energieintensive Unternehmen von der neuen Förderung

Das Standortsicherungsgesetz 2025 ist als vorübergehendes Programm für die Jahre 2025 und 2026 in Kraft getreten. Es führt ein Fördermodell ein, das energieintensiven Unternehmen helfen soll, die durch das EU-Emissionshandelssystem steigenden Stromkosten auszugleichen. Die Europäische Kommission hat bereits die Förderrichtlinien für diese Initiative genehmigt.

Das Programm erstattet indirekte CO₂-Kosten für berechtigte Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026. Um förderfähig zu sein, müssen Betriebe pro Standort jährlich mehr als 1 Gigawattstunde Strom verbrauchen. Zudem ist entweder ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen.

Die Zuschüsse können bis zu 75 Prozent der tatsächlichen indirekten CO₂-Belastungen decken, wobei die jährliche Obergrenze pro Unternehmen bei 75 Millionen Euro liegt. Empfänger müssen mindestens 80 Prozent des Förderbetrags in Maßnahmen zur Energieeffizienz und Dekarbonisierung investieren.

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Nähere Informationen zum Programm sind auf der Website der Förderbank aws abrufbar. Ziel der Initiative ist es, die finanzielle Belastung energieintensiver Branchen zu verringern und gleichzeitig Nachhaltigkeit zu fördern. Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, können ab sofort Unterstützung nach den neuen Regelungen beantragen. Das Programm läuft über zwei Jahre und endet 2026.

Quelle