21 April 2026, 02:27

Rechtsexperte fordert Reform: Ist Schwarzfahren wirklich ein Verbrechen?

Plakat, das Bergbahn, Deutschland als eine elektrische Stadt bewirbt, zeigt Gebäude, Bäume, Hügel und beschreibenden Text.

Rechtsexperte fordert Reform: Ist Schwarzfahren wirklich ein Verbrechen?

Rechtsexperte Helmut Frister kritisiert Deutschlands Umgang mit Schwarzfahrerei

Der Juraprofessor Helmut Frister übt scharfe Kritik an der aktuellen Praxis Deutschlands im Umgang mit Fahrpreishinterziehung. Seiner Ansicht nach sei die Kriminalisierung von Bagatelldelikten kein verhältnismäßiger Ansatz – das Strafrecht solle vielmehr nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Seine Äußerungen fallen in eine Phase andauernder Diskussionen über die Gerechtigkeit und Effizienz der Anwendung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB).

Frister vertritt die Position, dass nicht jede Form der Schwarzfahrerei eine strafrechtliche Verfolgung rechtfertige. Er unterscheidet zwischen Fällen, in denen Fahrgäste schlichtweg ohne Ticket fahren, ohne dabei gewaltsam Schranken zu überwinden, und schwerwiegenderen Verstößen. Nur wirklich verwerfliches Verhalten, so seine Argumentation, solle vor Gericht landen.

Zudem weist er auf die Belastung des Justizsystems hin: Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland gehe auf Fahrpreishinterziehung zurück. Zwar lehnt Frister eine vollständige Abschaffung von § 265a StGB ab, doch plädiert er für eine Reform, um die Gerichte zu entlasten.

Bei der Schwarzfahrerei im Fernverkehr räumt der Experte ein, dass hier strengere Sanktionen durchaus berechtigt sein könnten. Daten aus dem Jahr 2024 zeigen, dass jeder achte gemeldete Fall von Fahrpreishinterziehung den Fernverkehr betrifft. Eine pauschale Herabstufung aller Verstöße zu Ordnungswidrigkeiten lehnt er jedoch ab – mit der Begründung, dass auch bei Ersatzzwangshaft letztlich Freiheitsentzug drohen könne.

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Fristers Vorschläge zielen nicht auf eine Abschaffung des Paragrafen ab, sondern auf eine präzisere Ausgestaltung. Im Mittelpunkt steht für ihn die Vermeidung unnötiger Strafverfahren, während gleichzeitig schwerwiegende Fälle konsequent geahndet werden sollen. Die Debatte spiegelt damit grundsätzliche Fragen nach der Verhältnismäßigkeit im deutschen Strafrecht wider.

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