Nürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" – doch der Streit geht weiter
Greta JockelNürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" – doch der Streit geht weiter
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Nürnberg vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben darf. Die Richterspruch fällt nach einem langjährigen Rechtsstreit, den die rechtspopulistische AfD 2022 angestoßen hatte. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Mitgliedschaft der Stadt gegen die politische Neutralitätspflicht verstößt.
Auslöser des Verfahrens war eine Klage des AfD-Kreisverbands Nürnberg/Schwabach gegen die Stadt wegen ihrer Beteiligung am Bündnis. Die AfD argumentierte, die Mitgliedschaft sei parteiisch. Dem Bündnis, dem 164 Städte und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, fließen öffentliche Gelder zu – darunter jährlich 30.000 Euro von Nürnberg und 10.000 Euro aus der Metropolregion.
Anfang 2026 führte das Bündnis vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März eine Kampagne gegen die AfD durch. Die Partei sah darin den Beweis für eine politische Voreingenommenheit der Stadt. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das nun entschied, dass Nürnberg vorläufig im Bündnis bleiben darf.
Allerdings verwies das Gericht den Fall zur weiteren Prüfung zurück. Die Richter ordneten eine genauere Untersuchung der Hauptziele des Bündnisses sowie des Einflusses Nürnbergs darauf an. Damit könnte sich der Rechtsstreit hinziehen – die langfristige Mitgliedschaft der Stadt bleibt ungewiss.
Der Beschluss ermöglicht es Nürnberg, das Bündnis weiterhin zu unterstützen, während die Prüfung läuft. Die städtischen Zuwendungen und die Zusammenarbeit stehen jedoch weiter auf dem Prüfstand. Die endgültige Entscheidung hängt davon ab, ob die Arbeit des Bündnisses als politisch neutral bewertet wird.






