Neues Tariftreuegesetz stößt bei Unternehmen auf massive Kritik und Bürokratie-Vorwürfe
Theo SchlosserNeues Tariftreuegesetz stößt bei Unternehmen auf massive Kritik und Bürokratie-Vorwürfe
Ein neues Gesetz, das von Bundesaufragnehmern die Einhaltung strenger Tarifverhandlungsregeln verlangt, hat Kritik von Wirtschaftsverbänden ausgelöst. Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) wurde Ende Februar 2026 vom Bundestag verabschiedet. Arbeitgeber warnen, die hohe Bürokratielast werde Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen abschrecken.
Das TTG zwingt Firmen, die Bundesaufträge über 50.000 Euro erhalten, sich an Tarifverträge zu halten – etwa bei Löhnen, Urlaubsansprüchen und Arbeitszeiten. Verstöße können zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren führen. Ausgenommen bleiben jedoch Lieferverträge und Aufträge der Bundeswehr.
Eine vom Arbeitgeberverband BDA in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage ergab, dass 75 Prozent der Unternehmen die Vergaberegeln als übermäßig kompliziert empfinden. Fast die Hälfte – 43 Prozent – plant demnach, künftig ganz auf die Bewerbung um staatliche Aufträge zu verzichten.
BDA-Präsident Rainer Dulger bezeichnete das Gesetz als Abschreckung und warnte, der bürokratische Aufwand werde Unternehmen davon abhalten, sich um Bundesaufträge zu bewerben. Der Bundesrat wird das TTG an diesem Freitag beraten.
Ziel des Gesetzes ist es, faire Arbeitsstandards in öffentlichen Verträgen durchzusetzen. Doch Arbeitgeber befürchten, es werde den Wettbewerb verringern. Da viele Unternehmen bereits überlegen, auf Angebote zu verzichten, könnte sich in den kommenden Monaten zeigen, wie stark die Beteiligung an Vergabeverfahren zurückgehen wird. Die anstehende Debatte im Bundesrat könnte entscheiden, ob Nachbesserungen vorgenommen werden.






