Landwirt gewinnt jahrzehntelangen Rechtsstreit um mangelhaften Silo
Ein Landwirt hat einen jahrelangen Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo aus dem Jahr 2010 gewonnen. Der über ein Jahrzehnt andauernde Fall endete mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die Baufirma verpflichtet, alle Mängel auf eigene Kosten und ohne zusätzliche Belastung für den Auftraggeber zu beheben.
Im September 2010 hatte ein Bauunternehmen für den Landwirt einen Befahrsilos errichtet. Kurz nach der Fertigstellung zeigten sich jedoch Risse und unebene Flächen an der Konstruktion.
Der Landwirt leitete 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen. Zwei Jahre später reichte er eine Klage über 120.000 Euro ein, um die Vorfinanzierung der Reparaturkosten abzudecken.
Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die geforderte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte den Betrag später jedoch um ein Drittel. Zur Begründung führte es an, der Landwirt müsse einen Teil der Kosten tragen, da der Silo über Jahre hinweg genutzt worden sei.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof, der das vorherige Urteil aufhob. Das Gericht entschied, dass die Baufirma sämtliche Mängel vollständig zu beheben habe – unabhängig davon, wie lange der Silo bereits in Gebrauch war oder in welchem Zustand er sich nach den Reparaturen befinden würde. Die Richter betonten, der Landwirt habe Anspruch auf einen einwandfreien Silo, wie ursprünglich zugesichert.
Mit dem Urteil wird bestätigt, dass die Baufirma alle Reparaturkosten ohne Abzüge übernehmen muss. Der Landwirt erhält die volle Entschädigung, die für die Wiederherstellung des Silos in den vertraglich vereinbarten Zustand erforderlich ist. Die Entscheidung schafft einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle mit mangelhaften Bauleistungen.






