Klinik verschreibt Krebsmedikament an verstorbenen Patienten – und muss zahlen
Theo SchlosserKlinik verschreibt Krebsmedikament an verstorbenen Patienten – und muss zahlen
Bayerische Krebsklinik muss 489,52 Euro zurückzahlen – Medikament für verstorbenen Patienten verschrieben
Eine bayerische Krebsklinik wurde zur Rückerstattung von 489,52 Euro verurteilt, nachdem sie einem Patienten ein Medikament verschrieben hatte, der bereits verstorben war. Das Rezept für das Krebsmittel Pamorelin wurde 17 Tage nach dem Tod des Patienten ausgestellt und später in einer Apotheke eingelöst. Der Fall landete vor dem Sozialgericht München, nachdem die Krankenkasse eine Überprüfung und Erstattung gefordert hatte.
Der Vorfall begann damit, dass die Klinik das Onkologikum Pamorelin verschrieb, ohne zu wissen, dass der Patient bereits verstorben war. Die Apotheke gab das Medikament aus, ebenfalls ohne Kenntnis vom Tod des Patienten. Die Krankenkasse entdeckte den Fehler und verlangte die Rückzahlung der Kosten.
Das Sozialgericht München erklärte die Verschreibung für ungültig, da der verstorbene Patient keinen Anspruch mehr auf Leistungen hatte. Zwar räumten die Richter ein, dass Onkologen unter finanziellem Druck stünden, betonten jedoch, dass eine bessere Praxisorganisation den Fehler hätte vermeiden können. Ein einfacher Anruf zur Überprüfung des Patientenzustands, so das Gericht, hätte die unnötige Verschreibung verhindert.
Das Gericht verwies zudem auf mögliche künftige Verbesserungen durch die elektronische Patientenakte (ePA), die in Deutschland 2021 eingeführt wurde. Zwar gibt es keine Daten dazu, wie schnell Ärzte heute über den Tod von Patienten informiert werden, doch das Opt-in-System der ePA (ab 2025 als Opt-out-Modell) soll den Zugang zu medizinischen Unterlagen erleichtern. Rechtzeitige Aktualisierungen über dieses System, so das Gericht, könnten Ärzten helfen, ähnliche Fehler zu vermeiden.
Die Klinik muss der Krankenkasse nun die 489,52 Euro für das Medikament erstatten. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit strengerer Überprüfungsverfahren in Arztpraxen. Künftig könnte die Nutzung der ePA solche Vorfälle reduzieren, indem Ärzte schneller über den Tod von Patienten informiert werden.






