21 April 2026, 08:32

Inflationsausgleichsbonus wird bis 2027 verlängert – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Deutsche 100-Pfennig-Banknote mit einem Porträt eines Mannes auf schwarzem Hintergrund.

Inflationsausgleichsbonus wird bis 2027 verlängert – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Die deutsche Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, den steuerfreien Inflationsausgleichsbonus von 1.000 Euro für Beschäftigte bis zum 30. Juni 2027 zu verlängern. Der Schritt folgt auf Kritik von Unternehmen wegen der ursprünglichen Frist und der finanziellen Belastung. Ein Entwurf für die Neuregelung, der am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden soll, skizziert die überarbeiteten Pläne.

Das Koalitionsgremium hatte den Bonus erstmals am 12. April gebilligt und Arbeitgebern damit ermöglicht, ihren Mitarbeitenden im Jahr 2026 eine steuer- und sozialabgabenfreie Zahlung von 1.000 Euro zu gewähren. Unternehmen und Wirtschaftsverbände wandten jedoch ein, dass viele Betriebe die zusätzlichen Kosten innerhalb des engen Zeitrahmens nicht stemmen könnten.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reagierte auf die Rückmeldungen mit der Klarstellung, dass die Prämie freiwillig bleibe. Unternehmen könnten sie auch in kleineren Raten auszahlen oder die Zahlung bis 2027 verschieben. Trotz dieser Flexibilität sind die Gesamtkosten der verlängerten Maßnahme nun höher als ursprünglich veranschlagt, da voraussichtlich mehr Betriebe daran teilnehmen werden.

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Die überarbeitete Regelung soll Entlastungen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro bringen. Um die Mindereinnahmen bei den Steuern auszugleichen, plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Tabaksteuer. Zudem können Unternehmen den Bonus als Betriebsausgabe absetzen, was die finanzielle Belastung verringert.

Die Koalitionspartner einigten sich nach wochenlangen Verhandlungen auf den Kompromiss. Die Verlängerung soll langfristigere Unterstützung bieten und gleichzeitig Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit und des Verwaltungsaufwands Rechnung tragen.

Der verlängerte Bonus läuft nun bis Mitte 2027 und gibt Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung. Arbeitgeber können die Kosten durch Steuerabzüge ausgleichen, während die höheren Tabaksteuern zur Finanzierung beitragen. Die Abstimmung im Bundestag am Mittwoch wird entscheiden, ob der überarbeitete Plan in Kraft tritt.

Quelle