Hannovers Tanzverbot an Ostern bleibt trotz Modernisierung bestehen
Theo SchlosserHannovers Tanzverbot an Ostern bleibt trotz Modernisierung bestehen
Hannovers langjähriges Tanzverbot bleibt an Ostern bestehen
An diesem Osterfest gilt in Hannover weiterhin das traditionelle Tanzverbot. Die Regelung betrifft öffentliche Veranstaltungsorte wie Nachtclubs, Bars und größere Events und spiegelt die Ehrfurcht der Stadt vor dem ernsten Charakter der Karwoche wider.
Das Verbot erstreckt sich auf alle öffentlichen Zusammenkünfte, bei denen Tanzen im Mittelpunkt steht – also Diskotheken, Clubs und vergleichbare Gastveranstaltungen. Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, wenn sie für jedermann zugänglich ist, unabhängig davon, ob Eintritt gezahlt wird oder nicht.
Private Feiern in Wohnungen oder geschlossenen Räumen sind von der Regelung nicht betroffen. Auch Hintergrundmusik in Restaurants bleibt erlaubt.
Am Karfreitag sind Konzerte oder Aufführungen nur dann gestattet, wenn sie dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. Solche Veranstaltungen müssen zudem in Räumlichkeiten stattfinden, in denen kein Alkohol ausgeschenkt wird. Die Vorschrift gilt in ganz Niedersachsen, wo die Tage vor Ostern eine besondere religiöse Bedeutung haben.
Die Tradition zeigt, wie in Hannover unterschiedliche Bräuche und Glaubensrichtungen nebeneinander bestehen können. Das Verbot konzentriert sich dabei auf den öffentlichen Raum und lässt private Feiern unberührt. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die Regelung in anderen deutschen Bundesländern geändert werden soll.






