08 June 2026, 22:34

Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete gewinnen Streit um Parkinson-Vorwürfe

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete gewinnen Streit um Parkinson-Vorwürfe

Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten über Vorwürfe der Verspottung während einer Parlamentssitzung gegen die Linke entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen, in der AfD-Politiker beschuldigt wurden, die Parkinson-Symptome eines Kollegen verhöhnt zu haben.

Der Fall dreht sich um Vorwürfe des Linken-Abgeordneten Dirk Bruhn aus dem April 2025, die zu einer juristischen Auseinandersetzung über Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte führten. Der Konflikt begann, als Bruhn, Mitglied der Linkspartei, im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern erklärte, AfD-Politiker hätten seine Parkinson-Symptome verspottet. Seine Partei wiederholte die Anschuldigungen später in einer Pressemitteilung. Dreizehn AfD-Abgeordnete reagierten mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung und argumentierten, die Behauptungen seien falsch und schadeten ihrem Ruf.

Ein früherer Antrag auf einstweilige Verfügung war vom Landgericht Rostock teilweise abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und urteilte, die Linke habe ihre Vorwürfe nicht beweisen können. Die Richter monierten das Fehlen von Zeugen und stellten die Glaubwürdigkeit der Aussagen infrage.

Das Gericht räumte ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, betonte jedoch, dass unbegründete persönliche Beleidigungen gegen individuelle Rechte verstießen. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Behauptungen zu verbreiten, während der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult das Urteil als Bestätigung wertete. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Persönlichkeitsrechte der AfD-Politiker durch die umstrittenen Äußerungen rechtswidrig verletzt worden seien.

Das Urteil verbietet den beiden Kreisverbänden der Linkspartei, die beanstandeten Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Zudem setzt es ein Präzedenzurteil zu den Grenzen politischer Rede, wenn es um unbelegte persönliche Angriffe geht. Die betroffenen AfD-Abgeordneten haben damit rechtlichen Schutz gegen die Wiederholung der Vorwürfe erlangt.

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