Deutschlands neue Asylreform: Strengere Regeln, schnellere Abschiebungen und mehr Schutz für Vulnerable
Theo SchlosserDeutschlands neue Asylreform: Strengere Regeln, schnellere Abschiebungen und mehr Schutz für Vulnerable
Deutschland hat im Rahmen des GEAS-Systems eine neue Asylreform eingeführt. Sie verändert die Verfahren zur Registrierung von Geflüchteten bei ihrer Ankunft. Die Reform umfasst strengere Regelungen und beschleunigte Abschiebungen in bestimmten Fällen.
Nach dem neuen System durchlaufen Geflüchtete bei ihrer Einreise nach Deutschland zunächst ein Screening-Verfahren. Dazu gehören die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätsprüfungen sowie eine neu eingeführte Verletzlichkeitsprüfung, um besondere Bedürfnisse zu ermitteln. Letztere stellt eine Neuerung dar, da solche Überprüfungen bisher nicht systematisch durchgeführt wurden.
Die Reform sieht zudem die Einrichtung von sogenannten Sekundärmigrationszentren in einigen Bundesländern vor. In diesen Einrichtungen wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, und es gibt nur eine Grundversorgung – insbesondere für Asylsuchende, die nach der Dublin-Verordnung behandelt werden. Brandenburg, Hamburg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben solche Zentren bereits eingerichtet oder planen deren Einführung. Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben sich jedoch gegen diese Einrichtungen entschieden.
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform sind beschleunigte Abschiebeverfahren. Lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag ab, kann die Abschiebung nun unverzüglich erfolgen. Rechtliche Klagen gegen BAMF-Entscheidungen führen nicht mehr automatisch zu einer Aussetzung der Abschiebung, was voraussichtlich zu einer Zunahme von Eilanträgen vor Gericht führen wird. Zudem werden Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent schneller bearbeitet – dies betrifft mehr als die Hälfte aller Asylfälle.
Die Reform ermöglicht es außerdem, Leistungen zu kürzen oder Unterkünfte zu verweigern, selbst wenn eine Dublin-Entscheidung vorliegt – obwohl der Europäische Gerichtshof solche Praktiken für unzulässig erklärt hat. Gleichzeitig wurden die Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen, etwa Minderjährige, gestärkt. Für sie sind nun ein garantierter Schulzugang und Krankenversicherungsschutz vorgesehen.
Die neue GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylsystem mit sich. Während einige Bundesländer die Maßnahmen umsetzen, lehnen andere sie ab. Die Neuregelungen sehen schnellere Abschiebungen, strengere Kontrollen und einen besseren Schutz für besonders schutzbedürftige Geflüchtete vor.






