05 June 2026, 18:57

Bundesnetzagentur warnt vor Betrugsmasche bei Balkonkraftwerken

Strafe für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Bundesnetzagentur warnt vor Betrugsmasche bei Balkonkraftwerken

Bundesnetzagentur warnt vor Betrugsbriefen an Besitzer von Mini-Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur hat vor gefälschten Schreiben gewarnt, die sich an Besitzer kleiner Solaranlagen – sogenannte „Balkonkraftwerke“ – richten. In den betrügerischen Briefen werden Empfänger aufgefordert, angeblich ausstehende Bußgelder für nicht angemeldete Photovoltaik(PV)-Anlagen zu zahlen. Die Behörde rät dringend, die Drohungen zu ignorieren und die Betrugsversuche bei der Polizei anzuzeigen.

In den falschen Schreiben wird den Betroffenen vorgeworfen, ihre Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister erfasst zu haben. Innerhalb von 14 Tagen wird eine Zahlung von 41,60 Euro gefordert, andernfalls drohe ein „volles Bußgeld“ in Höhe von 208 Euro. Zudem werden die Empfänger aufgefordert, einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen – ein weiterer Versuch, die Verunsicherung über die tatsächlichen Meldepflichten auszunutzen.

Die Bundesnetzagentur nennt mehrere Merkmale, an denen die Fälschungen zu erkennen sind, darunter falsche Absenderadressen und Telefonnummern. Zwar müssen Betreiber von Balkonkraftwerken ihre Anlagen tatsächlich innerhalb eines Monats anmelden und jährlich Zählerstände melden, doch handelt es sich bei den Forderungen um Betrug.

Die Behörden raten allen, die einen solchen Brief erhalten, die Zahlungsaufforderung keinesfalls zu beachten. Stattdessen sollten sie Anzeige gegen unbekannte Täter erstatten. Offensichtlich nutzen die Betrüger echte Vorschriften aus, um Menschen zu unnötigen Zahlungen zu verleiten.

Die Warnung erfolgt zu einer Zeit, in der immer mehr Haushalte von den Förderungen für Balkonsolaranlagen in Deutschland profitieren. Zwar können bei unterlassener Anmeldung tatsächlich Bußgelder fällig werden, doch betont die Bundesnetzagentur, dass es sich bei den aktuellen Schreiben um Fälschungen handelt. Empfänger sollten verdächtige Post direkt bei der Behörde überprüfen, bevor sie handeln.

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