Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue
Greta JockelBrandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue
Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind nach schweren Zweifeln an ihrer Verfassungstreue entlassen worden. Die Entscheidung folgt auf Berichte von Ausbildern und Kollegen, die Bedenken an der Verbundenheit des Duos mit den demokratischen Grundsätzen Deutschlands äußerten. Ein Gericht hat die Entlassung nun bestätigt und damit den Streit beendet.
Die Brandenburgische Polizeiakademie beendete die Ausbildung der beiden Anwärter, nachdem Zeugen Aussagen über verfassungsfeindliche Äußerungen gemacht hatten. Kollegen und Ausbilder berichteten von Verhalten, das Zweifel an ihrer Unterstützung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung weckte. Nach deutschem Recht müssen Beamte die Verfassung aktiv verteidigen – selbst begründete Zweifel an der Loyalität können zur Entlassung führen.
Die beiden Männer fochten die Entscheidung gerichtlich an, doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies ihre Klagen ab. Das Urteil bestätigte, dass Anwärter in Probezeit jederzeit entlassen werden können, wenn sie als ungeeignet eingestuft werden. Da die Entscheidung rechtskräftig ist, sind keine weiteren rechtlichen Schritte möglich.
Der Fall unterstreicht die Verpflichtung aller Beamten, uneingeschränkte Loyalität zu den verfassungsmäßigen Werten Deutschlands zu zeigen. Die Entlassung der beiden Anwärter setzt ein klares Zeichen: Zweifel an der demokratischen Gesinnung einer Person reichen als Grund für eine Beendigung des Dienstverhältnisses aus. Mit dem Urteil ist die Angelegenheit endgültig abgeschlossen, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.






