Bewerbungsstart für Hallennutzung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Aurelia AumannBewerbungsstart für Hallennutzung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen startet Bewerbungsverfahren für Hallensportstätten
Die Kreisverwaltung Schmalkalden-Meiningen hat das Bewerbungsverfahren für die Belegungspläne von Sporthallen eröffnet. Ortsansässige Vereine können ab sofort Nutzungsanträge für Turnhallen im Schuljahr 2026/2027 einreichen. Die Behörden betonen, wie wichtig die fristgerechte Abgabe der Unterlagen ist, um eine faire Verteilung zu gewährleisten.
Bewerbungen werden vom 15. April 2026 bis zum 15. Mai 2026 entgegengenommen. Nur das offizielle Kreisformular wird berücksichtigt – verspätete oder unvollständige Anträge werden abgelehnt. Die Vereine müssen dabei zentrale Angaben machen, darunter: - die gewünschte Sporthalle, - den Vereinsnamen, - Name und Adresse des Vereinsvorsitzenden, - Kontaktdaten des Trainers, - die Anzahl der Sportler:innen sowie - den bevorzugten Zeitraum (inklusive einer Alternativoption).
Die Unterlagen sind an das Bau- und Gebäudemanagement des Landratsamts zu richten. Ausnahme: Hallen, die innerhalb der Stadtgrenzen von Meiningen oder Schmalkalden liegen, werden separat verwaltet. Vereine, die diese Einrichtungen nutzen möchten, müssen sich direkt an die jeweiligen Stadtverwaltungen wenden.
Der Kreis ruft alle Vereine dazu auf, die Frist einzuhalten, um eine reibungslose Planung zu ermöglichen und Verzögerungen bei der Hallenbelegung für das kommende Schuljahr zu vermeiden. Die Zuteilung erfolgt ausschließlich auf Basis vollständiger und pünktlicher Anträge. Vereine, die das Formular nicht bis zum 15. Mai 2026 einreichen, verlieren ihren Anspruch auf Hallennutzung. Erfolgreiche Bewerber erhalten ihre zugewiesenen Zeiten noch vor Beginn des neuen Schuljahres.






