Zeitumstellung 2026: Wer bekommt weniger Lohn durch die Uhrumstellung?
Theo SchlosserZeitumstellung 2026: Wer bekommt weniger Lohn durch die Uhrumstellung?
Zeitumstellung in Deutschland: Auswirkungen auf Arbeitszeiten und Löhne
Die Zeitumstellung im Frühjahr und Herbst dieses Jahres wird sich auf die Arbeitszeiten einiger Beschäftigter auswirken. In der Nacht vom 28. auf den 29. März wurden die Uhren um eine Stunde vorgestellt, während sie in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober 2026 wieder zurückgestellt werden. Diese Änderungen werfen Fragen zu Bezahlung und Überstunden für diejenigen auf, die während des Wechselns im Dienst sind.
Durch die anstehende Zeitumstellung können Schichten je nach Anpassung kürzer oder länger ausfallen. Beim Vorstellen der Uhr könnten Stundenlöhnende weniger bezahlte Arbeitszeit haben – sofern ihr Vertrag nichts anderes vorsieht. Festangestellte mit Gehalt hingegen spürt die Umstellung in ihrem Einkommen nicht.
Arbeitgeber dürfen rechtlich verlangen, dass Schichten bis zum geplanten Ende fortgesetzt werden, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Das Bundesarbeitsgericht hat dies als berechtigtes betriebliches Interesse bestätigt. Fehlt jedoch eine vorherige Vereinbarung, dürfen zusätzliche Stunden nur dann angeordnet werden, wenn sie vergütet werden.
Die Regeln zu Überstunden hängen von Verträgen, Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen ab. Bei manchen Beschäftigten sind gelegentliche Überstunden bereits im Gehalt enthalten, werden auf ein Zeitkonto gutgeschrieben oder separat bezahlt. Ohne klare Regelungen dürfen Arbeitgeber einseitig keine unbezahlte Mehrarbeit anordnen – auch nicht, um die "verlorene" Stunde bei der Rückstellung der Uhr auszugleichen.
Die Auswirkungen der Zeitumstellung auf den Lohn variieren je nach Beschäftigungsverhältnis. Stundenlöhnende könnten im Frühjahr kürzere Schichten haben, sofern keine vertraglichen Regelungen die Lücke schließen. Arbeitgeber müssen sich bei der Anordnung von Überstunden an bestehende Verträge oder Tarifvereinbarungen halten. Das Gesetz schützt Beschäftigte vor unbezahlter Mehrarbeit, sofern diese nicht vorher vereinbart wurde.






