15 May 2026, 18:40

VW und Belegschaft halten an historischem Tarifabkommen bis 2029 fest

Altes deutsches Aktienzertifikat mit blauem Rand, auf dem "Schweiz Wagons-Fabrik A.G." steht

VW und Belegschaft halten an historischem Tarifabkommen bis 2029 fest

Volkswagen und die Vertreter der Belegschaft haben ihre Verpflichtung zu einem wegweisenden Tarifabkommen erneut bekräftigt. Die im Dezember 2024 geschlossene Vereinbarung bleibt unverändert und wird nicht neu verhandelt. Beide Seiten haben Spekulationen über Werksschließungen oder großflächige Entlassungen eine klare Absage erteilt.

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Die Gewerkschaft IG Metall und der Gesamtbetriebsrat von Volkswagen veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung, in der sie Gerüchte über mögliche Standortschließungen zurückwiesen. Sie bestätigten, dass keine Werke geschlossen werden, solange die Arbeitnehmervertreter Mitspracherechte behalten. Frühere Pläne der Unternehmensführung, Standorte zu schließen oder massiv Personal abzubauen, wurden inzwischen zurückgezogen.

Das bestehende Abkommen sichert dem Konzern bereits Milliardenersparnisse bei den Personalkosten. Im Gegenzug garantiert es den Erhalt der Arbeitsplätze bis Ende 2029 und knüpft zukünftige Produktplanungen an den deutschen Standorten an die Beschäftigungsstabilität. Die vereinbarten Kostensenkungen und Anpassungen der Belegschaft haben die Ergebnisse früherer Effizienzprogramme übertroffen.

Die Arbeitnehmervertreter zeigten sich zudem offen für die Erkundung neuer Geschäftsmodelle. Allerdings müssen solche Veränderungen faire Arbeitsbedingungen, langfristige Jobgarantien und Zukunftsperspektiven fördern. Diese Modelle würden lediglich als Ergänzung – nicht als Ersatz – für die bestehenden Zusagen dienen.

Die Vereinbarung von Dezember 2024 bleibt damit unverändert in Kraft, eine Neuverhandlung ist nicht vorgesehen. Alle Produktionsstandorte bleiben in Betrieb, und die Arbeitsplatzsicherheit ist bis 2029 geschützt. Das Abkommen verbindet Kostenerleichterungen für Volkswagen mit verbindlichen Garantien für die deutsche Belegschaft.

Quelle