Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und löst Sicherheitsdebatte aus
Bodo ZimmerVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und löst Sicherheitsdebatte aus
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Seine Flucht hat eine Debatte über die Regelungen zu Hafturlaub für Schwerverbrecher ausgelöst. Der Vorfall stößt auf Kritik aus politischen Kreisen und wirft Fragen zur Sicherheit der bestehenden Maßnahmen auf.
Benjamin F. befand sich auf einem seiner 38 genehmigten Ausgänge, als er flüchtete. Zunächst besuchte er seine Mutter in Vöhrum, bevor er mit seinem Motorrad entkam. Später wurde er nach einem Verkehrsunfall in Italien von den Behörden wieder gefasst.
Gefängnisse in Niedersachsen stützen sich bei der Bewertung, ob Häftlinge während eines Hafturlaubs Flucht- oder Rückfallgefahr bergen, auf verhaltensbasierte Gutachten. Im Fall von Benjamin F. waren Fachleute zu dem Schluss gekommen, dass weder eine Flucht noch ein missbräuchlicher Gebrauch des Urlaubs für weitere Straftaten wahrscheinlich sei. Verurteilte Mörder in der Region können nach mindestens zehn Jahren Haft – inklusive Untersuchungshaft – für Hafturlaub infrage kommen. Für unbegleitete Aktivitäten oder Kurzzeitausgänge verlängert sich die Wartezeit auf acht Jahre.
Die Flucht wirft nun Fragen zur Sicherheit von Hafturlaubsregelungen für Hochrisikohäftlinge auf. Die CDU in Niedersachsen hat öffentlich hinterfragt, wie es zu dem Vorfall kommen konnte. Die zuständigen Stellen überprüfen derzeit die Richtlinien und Abläufe, die Benjamin F. die wiederholten Ausgänge ermöglicht hatten.






