Vatikan lehnt Laienpredigten in der Messe strikt ab – trotz pastoraler Notlagen
Theo SchlosserVatikan lehnt Laienpredigten in der Messe strikt ab – trotz pastoraler Notlagen
Der Vatikan hat einen Antrag der Deutschen Bischofskonferenz abgelehnt, der Laien in Ausnahmefällen das Predigen während der Messe ermöglichen sollte. Kardinal Arthur Roche, Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, teilte die Entscheidung in einem Schreiben vom 17. Juni mit. Die Regelung bestätigt, dass nur Priester oder Diakone die Homilie während der Eucharistiefeier halten dürfen.
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte um Erlaubnis gebeten, qualifizierten Laien das Predigen an Sonn- und Feiertagen zu gestatten, wenn pastorale Notwendigkeiten dies erfordern. Dieser Vorschlag entstand im Rahmen des „Synodalen Wegs“, der von Papst Franziskus Kritik erfahren hat, da er seiner Meinung nach eher von ideologischen als von spirituellen Motiven geprägt sei.
Kardinal Roche begründete die Ablehnung mit dem Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici) und der vatikanischen Instruktion Redemptionis Sacramentum aus dem Jahr 2004. Das Dikasterium betonte, dass die Homilie nicht nur eine disziplinarische Vorschrift sei, sondern ein grundlegender Bestandteil der Liturgie, der ausschließlich dem geweihten Klerus vorbehalten bleibe.
Die Deutsche Bischofskonferenz bestätigte die Ablehnung und räumte ein, dass nicht ordinierte Personen keine Homilie innerhalb der Messe halten dürfen. Irme Stetter-Karp, Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), kündigte an, sich weiterhin für die Änderung einzusetzen. Unterdessen verurteilte der Katholische Deutsche Frauenbund (KFD) die Entscheidung und warf der Kirche vor, damit die anhaltende Ausgrenzung von Frauen aus zentralen Ämtern zu demonstrieren.
Die vatikanische Regelung bestätigt das bestehende Kirchenrecht zu Homilien. Die Deutsche Bischofskonferenz muss sich nun an die Vorgabe halten, auch wenn einige katholische Gruppen in Deutschland ankündigten, die Angelegenheit weiterzuverfolgen. Die Entscheidung unterstreicht, dass das Predigen während der Messe weiterhin ausschließlich Priestern und Diakonen vorbehalten bleibt.
