29 April 2026, 14:38

Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt: Von 52 Euro bis über 1.000 Euro pro Saison

Ein Berliner Restaurant mit Holztischen und -stühlen vor einem großen Fenster, das städtische Elemente wie Fußgänger, Gebäude und Straßenmöbel zeigt.

Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt: Von 52 Euro bis über 1.000 Euro pro Saison

Gebühren für Außengastronomie variieren stark in sachsen-anhaltinischen Kommunen

Die Kosten für die Nutzung von Terrassen in der Gastronomie unterscheiden sich in Sachsen-Anhalt deutlich von Kommune zu Kommune. Während einige Städte die Gebühren komplett gestrichen haben, verlangen andere mehr als 1.000 Euro für eine einzige Saison. Die Debatte über diese Abgaben hat an Fahrt aufgenommen – sowohl Gastwirte als auch Steuerzahlerverbände fordern eine fairere Preisgestaltung.

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Eine aktuelle Umfrage zeigt enorme Unterschiede bei den Terrassengebühren auf. Spitzenreiter ist Wernigerode, wo Gastwirte für eine Standardfläche von 25 m², die von Mai bis September genutzt wird, 1.163 Euro zahlen müssen. Diese hohe Gebühr geht auf eine Änderung der Sondernutzungssatzung aus dem Jahr 2023 zurück. Es folgen Lutherstadt Wittenberg mit 750 Euro und Halle (Saale) mit 700 Euro.

Am anderen Ende der Skala liegen Schönebeck und Zeitz, die mit 52 bzw. 56 Euro die niedrigsten Gebühren erheben. Fünf Kommunen – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Eisleben – haben die Terrassengebühren sogar vollständig abgeschafft. Im Durchschnitt zahlen Betriebe für eine 25 m² große Fläche in den Sommermonaten 328 Euro.

Ralf Seibicke, Landesvorsitzender des Gastgewerbeverbandes, argumentiert, dass der Verzicht auf diese Gebühren die Außengastronomie fördern würde. Auch der Bund der Steuerzahler hat sich zu Wort gemeldet und fordert die Kommunen auf, solche Abgaben zu begrenzen. Daten zeigen, dass der Wegfall der Terrassengebühren kaum Auswirkungen auf die Haushalte der Städte und Gemeinden hätte – sie machen weniger als 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen aus.

In jeder fünften befragten Kommune werden mittlerweile keine Gebühren mehr für Außenbestuhlung erhoben. Dieser wachsende Trend spiegelt eine zunehmende Unterstützung für kleine Betriebe im Gastgewerbe wider. Die Bestrebungen, die Gebühren zu senken oder ganz abzuschaffen, halten an – einige Städte haben die Änderung bereits umgesetzt. Für Gastwirte könnte die finanzielle Entlastung in der Sommersaison spürbar sein. Nun stehen die Kommunen vor der Entscheidung, ob sie an Einnahmequellen festhalten oder die Belastung für lokale Unternehmen verringern wollen.

Quelle