Telematikinfrastruktur: Frist für Therapeuten und Hilfsmittelanbieter auf Oktober 2027 verschoben
Theo SchlosserTelematikinfrastruktur: Frist für Therapeuten und Hilfsmittelanbieter auf Oktober 2027 verschoben
Deutschland hat die Frist für Therapeuten und Anbieter medizinischer Hilfsmittel zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) verschoben. Der neue Stichtag ist nun der 1. Oktober 2027 – fast zwei Jahre später als ursprünglich geplant. Von der verlängerten Übergangsfrist profitieren rund 90.000 Leistungserbringer.
Die Verzögerung folgt auf Rückschläge bei der Einführung des elektronischen Rezepts für Therapie- und Heilmittel. Die Behörden entschieden, die ursprüngliche Frist von 2026 zu verschieben, um den Anbietern mehr Zeit zu geben. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) begrüßte den Schritt als notwendig, um die Infrastruktur zu verbessern.
Das Deutsche Ärzteabrechnungszentrum wirbt weiterhin für eine freiwillige vorzeitige Nutzung der TI. Gleichzeitig hat die Verschiebung finanzielle Folgen für einige Unternehmen. Der IT-Dienstleister Cherry mit Sitz in Auerbach rechnet durch die Verzögerung mit Millionenverlusten. Das Unternehmen hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen abzufedern.
Anbieter haben nun bis Oktober 2027 Zeit, sich an die TI anzuschließen. Die Verlängerung soll den Übergang erleichtern und technische Hürden abbauen. Für betroffene Unternehmen bringt die Verzögerung sowohl Herausforderungen als auch Anpassungszeit mit sich.






