29 April 2026, 12:33

Rechtsstreit um Schlachthof-Video: Meinungsfreiheit gegen Unternehmensrechte vor Gericht

Ein handgezeichnetes Papier, das eine Gruppe von Menschen und Tieren vor einem Gebäude mit Fenstern und einem Laternenmast zeigt, mit der Aufschrift "Erste Stufe der Grausamkeit" unten.

Rechtsstreit um Schlachthof-Video: Meinungsfreiheit gegen Unternehmensrechte vor Gericht

Ein viel beachteter Rechtsstreit um ein umstrittenes Schlachthof-Video hat das Oberlandesgericht Oldenburg erreicht. Im Mittelpunkt der Berufungsverhandlung steht die Anordnung eines niedersächsischen Gerichts, wonach die von der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (Ariwa) veröffentlichten Aufnahmen gelöscht werden müssen. Der Fall stellt die Meinungsfreiheit gegen Unternehmensrechte und rechtliche Maßstäbe.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich etwa 120 Demonstranten, die Parolen gegen die CO₂-Betäubung in Schlachthöfen skandierten. Im Inneren des Saals drehte sich die Debatte darum, ob die Veröffentlichung des Videos trotz seiner illegalen Entstehung gerechtfertigt war.

Die umstrittenen Aufnahmen waren heimlich in einem Schlachthof in Lohne entstanden, der Nikolaus Brand gehört. Sie zeigen Schweine, die mit Kohlendioxid betäubt werden – eine Methode, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) seit 2004 kritisiert. Ariwa nannte zwar keinen konkreten Fleischproduzenten, wollte damit aber eine gängige Branchenpraxis aufdecken.

Der vorsitzende Richter Norbert Holtmeyer wies Vorwürfe zurück, das Video sei bloßer Sensationalismus. Zwar sei die Aufnahme durch Hausfriedensbruch zustande gekommen, doch das Gericht sehe darin keine reine Skandalisierung. Während der Verhandlung war zu beobachten, wie Brand der Angeklagten Anna Schubert, einer Ariwa-Aktivistin, die Hand reichte.

Vor dem Gericht sorgten vier Schlagzeuger mit einem gleichmäßigen Rhythmus auf Bassdrums, Snares, Toms und Hi-Hats für eine demonstrative Kulisse. Die rund 120 Protestierenden skandierten gegen die CO₂-Betäubung – im Einklang mit der zentralen Kritik des Videos. Im Gerichtssaal ging es rechtlich um die Pressefreiheit und die Abwägung zwischen der Aufdeckung von Branchenpraktiken und dem Schutz von Unternehmensrechten.

Das Urteil wird am 26. Mai verkündet. Beide Seiten haben bereits angekündigt, notfalls vor höhere Instanzen zu ziehen, was den Streit um die Rechtmäßigkeit des Videos und seine Bedeutung für den Tierschutzaktivismus in die Länge ziehen dürfte. Die Entscheidung am 26. Mai wird klären, ob das Video gelöscht werden muss oder ob seine Veröffentlichung unter die Meinungsfreiheit fällt. Das Ergebnis könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle haben, in denen verdeckte Ermittlungen und Unternehmensrechte aufeinandertreffen. Mit weiteren Berufungen ist zu rechnen – der Rechtsstreit könnte sich somit noch über Monate oder sogar Jahre hinziehen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle