05 April 2026, 02:34

PKV-Verband kritisiert geplantes Apothekengesetz: Nutzen unbewiesen, Kosten unklar

Außenansicht des 'The Generics Pharmacy'-Ladens mit umliegenden städtischen Elementen unter einem klaren blauen Himmel.

PKV-Verband kritisiert geplantes Apothekengesetz: Nutzen unbewiesen, Kosten unklar

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat seine Position zum geplanten Apothekenversorgungsweiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) dargelegt. Zwar unterstützt der Verband einzelne Maßnahmen, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich des Ausbaus pharmazeutischer Dienstleistungen ohne klare Nachweise eines Patientennutzens.

Das Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Rolle der Apotheken in der Prävention und Früherkennung von Erkrankungen zu stärken. Doch der PKV-Verband moniert, dass zentrale Fragen zu Finanzierung, Bedarf und Wirksamkeit weiterhin unbeantwortet bleiben.

Teile der neuen Regelungen werden vom Verband begrüßt, insbesondere die Bestrebungen, Apothekerinnen und Apotheker als Gesundheitsberater zu etablieren. Zudem unterstützt er den Vorschlag, in Notfällen einmalig Medikamente ohne Rezept abzugeben. Positiv hervorgehoben werden auch die Impfinitiativen, deren Inanspruchnahme in der Grippesaison 2025/2026 im Vergleich zum Vorjahr auf das Doppelte gestiegen ist.

Kritisch sieht der Verband jedoch die Pläne, pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich zu verankern, ohne dass deren Nachfrage oder Nutzen für Patientinnen und Patienten belegt ist. Als Beispiel führt er die kaum genutzten Mittel aus dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) von 2020 an, bei dem die bereitgestellten Gelder für solche Leistungen weitgehend ungenutzt blieben. Der Verband fordert, dass jede Erweiterung vorher evaluiert werden muss, bevor sie Gesetz wird.

Zweifel äußert der PKV-Verband auch am Mehrwert von apothekenbasierter Lebensstilberatung, etwa zu Ernährung und Bewegung. Hier sei der Zusammenhang mit dem Behandlungserfolg unklar. Bedacht zeigt sich der Verband zudem bei dem Vorhaben, in akuten Fällen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept abzugeben. Jede Änderung der ärztlichen Verschreibungskompetenz müsse sorgfältig geprüft werden, warnt er.

Bei der Finanzierung plädiert der Verband für ein neues System, das es privat Versicherten und Beamten mit Zusatzversicherung ermöglicht, pharmazeutische Dienstleistungen einzeln in Rechnung zu stellen. Aktuell ist dies nicht möglich, sodass privatversicherte Patientinnen und Patienten diese Angebote nicht über ihre Tarife nutzen können. Der Verband verweist darauf, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel kontinuierlich gestiegen sind – von 46,6 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 50,17 Milliarden Euro 2023 –, die Nachfrage nach zusätzlichen Apothekendienstleistungen jedoch gering bleibt.

Die Stellungnahme des PKV-Verbands zeigt die Kluft zwischen den ehrgeizigen Zielen des Gesetzes und den praktischen Herausforderungen. Während einige Maßnahmen wie die erweiterte Impfrolle auf Zustimmung stoßen, gibt es bei anderen Vorhaben Skepsis hinsichtlich Kosten, Notwendigkeit und Umsetzbarkeit.

Die Forderung nach individuellen Abrechnungsmöglichkeiten und Vorab-Evaluierungen spiegelt die grundsätzliche Debatte wider, wie Apotheken sinnvoll in die präventive Versorgung eingebunden werden können – ohne unnötige Ausgaben oder bürokratische Hürden.

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