Neue EU-Regel: Ab Juni brauchen Websites einen Kündigungsbutton für Verbraucher
Theo SchlosserNeue EU-Regel: Ab Juni brauchen Websites einen Kündigungsbutton für Verbraucher
Eine neue EU-Richtlinie verändert die Art und Weise, wie Verbraucher Online-Verträge kündigen können. Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ anzeigen. Dies betrifft Waren, digitale Dienstleistungen, Finanzprodukte und Versicherungen, die online erworben wurden.
Die Regelung stammt aus einer EU-Richtlinie, die Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt hat. Andere EU-Länder werden sie erst durchsetzen, sobald sie sie in ihre eigenen Gesetze übernommen haben.
Der Button muss leicht auffindbar und klar beschriftet sein, etwa mit „Vertrag kündigen“. Er darf den Kündigungsprozess nicht erschweren – im Vergleich zum ursprünglichen Vertragsabschluss. Nach dem Klick müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail, erhalten.
Der Button selbst verändert nicht die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist. Falls ein Unternehmen ihn jedoch nicht einbindet, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die neue Vorgabe soll die Kündigung von Online-Verträgen für Verbraucher vereinfachen. Unternehmen müssen die Regelung bis zum Stichtag umsetzen, um eine Verlängerung der Widerrufsrechte der Verbraucher zu vermeiden. Die Regelung gilt derzeit in Deutschland, könnte sich aber in der gesamten EU ausweiten, sobald weitere Länder sie übernehmen.






