Mainz reformiert umstrittene Beherbergungssteuer nach Hotellerie-Protesten
Aurelia AumannMainz reformiert umstrittene Beherbergungssteuer nach Hotellerie-Protesten
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer nach früherer Kritik aus der Hotellerie überarbeitet. Die Änderungen zielen darauf ab, ein faireres System für Unternehmen und Gäste zu schaffen. Zu den wichtigsten Anpassungen gehören neue Befreiungen und klarere Zahlungsregeln.
Der ursprüngliche Entwurf stieß bei Hotels und Gastgewerbeverbänden auf starken Widerstand. Als Reaktion darauf überarbeiteten die Verantwortlichen den Plan, um den Übergang zu erleichtern. Eine zentrale Neuerung verlagert die Steuerlast von den Betrieben auf die Gäste für künftige Zahlungen.
Eine neue Übergangsregelung befreit zudem Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, von der Abgabe. Diese Betriebe müssen die Steuer erst ab dem 31. März 2027 entrichten. Die Verwaltung sieht darin eine längere Anpassungsphase für die Branche.
Die geänderte Satzung wird am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht sie zur endgültigen Beschlussfassung in den Stadtrat. Die Verantwortlichen bezeichnen die Überarbeitung als ausgewogenen Ansatz für die Umsetzung.
Die aktualisierte Verordnung enthält nun klarere Haftungsregeln und eine vorübergehende Befreiung für bestehende Verträge. Bei Annahme treten die Änderungen schrittweise in Kraft, wobei den Unternehmen zusätzliche Zeit zur Vorbereitung eingeräumt wird. Die endgültige Entscheidung liegt nach der Ausschussberatung beim Stadtrat.






