10 May 2026, 06:31

Hubigs Reform: Feminizide sollen künftig immer als Mord gelten

Gruppe von Menschen, die in einem Gerichtssaal sitzen, mit einem Mann in einem Anzug und zwei Frauen in legerer Kleidung, die nebeneinander sitzen, sowievisible Bänke im Hintergrund.

Hubigs Reform: Feminizide sollen künftig immer als Mord gelten

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Pläne zur Aktualisierung des Strafgesetzbuchs angekündigt. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, Tötungsdelikte mit geschlechtsspezifischen Motiven künftig automatisch als Mord zu werten. Bisher werden einige dieser Fälle nur als Totschlag verfolgt, was zu milderen Strafen führt.

Nach geltendem Recht kann eine Verurteilung wegen Mordes mit lebenslanger Haft bestraft werden, während Totschlag deutlich geringere Haftstrafen nach sich zieht. Zwar können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord gewertet werden, doch stufen manche Gerichte solche Taten weiterhin als Totschlag ein.

Hubigs Vorstoß sieht vor, den Mordparagraphen um explizit geschlechtsspezifische Beweggründe zu erweitern. Wird ein Opfer allein deshalb getötet, weil es eine Frau ist, soll die Tat künftig zwingend als Mord gelten. Die Bundesregierung erwartet, dass diese Anpassung rechtliche Lücken schließt und Staatsanwälten klarere Richtlinien an die Hand gibt.

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Der Schritt folgt auf Kritik, dass die aktuellen Gesetze sogenannte „Feminizide“ nicht ausreichend erfassen. Durch die präzisere Definition sollen härtere Strafen für Verbrechen ermöglicht werden, die auf geschlechterbasiertem Hass oder Kontrollzwang beruhen.

Die geplante Reform würde bedeuten, dass geschlechtermotivierte Tötungen konsequent härter bestraft werden. Gerichte hätten dann keinen Spielraum mehr, solche Fälle als Totschlag einzustufen – stattdessen müssten sie sie nach dem aktualisierten Gesetz als Mord ahnden.

Quelle