Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Greta JockelGericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Rechtsstreit zwischen dem Schauspieler Christian Ulmen und dem Magazin Der Spiegel eine einstweilige Verfügung erlassen. Das Urteil untersagt dem Magazin, bestimmte Behauptungen im Zusammenhang mit einem Deepfake-Skandal zu veröffentlichen. Die Entscheidung folgt auf frühere juristische Auseinandersetzungen zwischen Ulmen und der Redaktion über deren Berichterstattung zu den Vorwürfen.
Im April hatte Ulmen erstmals gegen Der Spiegel geklagt, nachdem das Magazin über den Vorwurf berichtet hatte, er habe mit KI erzeugte gefälschte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet. Das Landgericht Hamburg entschied im Mai, dass die Berichterstattung rechtlich zulässig sei. Nun hat das Oberlandesgericht dem Magazin jedoch untersagt, Ulmen als Verantwortlichen für die Deepfakes darzustellen – mit der Begründung, es gebe keine ausreichenden Beweise.
Zudem verbot das Gericht die Veröffentlichung von Zitaten aus einer 50 Jahre alten E-Mail, die Ulmen an seinen Verteidigungskanzlei geschickt hatte. Die Inhalte fielen demnach in den „höchstpersönlichen Kernbereich des Privaten“. Dennoch bleibt es dem Magazin erlaubt, über Fernandes’ separate Vorwürfe wegen körperlicher Gewalt durch Ulmen zu berichten.
Fernandes wirft Ulmen vor, nicht nur die KI-generierten Videos produziert, sondern auch gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen eingerichtet zu haben. Sie behauptet, er habe sich in Telefonaten mit anderen Männern als sie ausgegeben und sexuelle Gespräche geführt. Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann argumentierte, die ursprüngliche Berichterstattung von Der Spiegel habe zu einer überzogenen Medienberichterstattung und einer einseitigen öffentlichen Debatte geführt.
Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Ulmen wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt. Der Fall hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ verschärfen zu wollen.
Die einstweilige Verfügung beschränkt Der Spiegel darin, spezifische Behauptungen zu den Deepfake-Vorwürfen zu verbreiten. Das Magazin darf jedoch weiterhin über Fernandes’ Anschuldigungen wegen körperlicher Misshandlung berichten. Das Urteil unterstreicht die anhaltenden rechtlichen und politischen Bemühungen, digitale sexualisierte Gewalt in Deutschland einzudämmen.






