Gericht kippt NPD-Kundgebungsverbote: Versammlungsfreiheit siegt über Sicherheitsbedenken
Theo SchlosserGericht kippt NPD-Kundgebungsverbote: Versammlungsfreiheit siegt über Sicherheitsbedenken
Ein Gericht in Braunschweig hat zentrale Einschränkungen für eine Kundgebung der rechtsextremen NPD gekippt und entschieden, dass die von der Stadt verhängten Verbote zu weit gingen. Die Richter urteilten nach einer Beschwerde der lokalen Behörden, die das Oberverwaltungsgericht zurückwies. Die Begründung: Die ursprünglichen Auflagen verletzten das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Der Streit begann, als die Stadt Braunschweig strenge Regeln für die NPD-Kundgebung erließ. Die Behörden verboten Kleidung mit Abkürzungen, die mit verbotenen NS-Organisationen in Verbindung stehen. Zudem untersagten sie Parolen, die verbotene Parteien aus der NS-Zeit verherrlichten oder wiederbeleben sollten.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hob diese Maßnahmen auf. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Einschränkungen in die verfassungsmäßigen Rechte eingriffen. Die Stadt legte Berufung ein, doch das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz.
In der Folge strich das Gericht die Verbote für bestimmte Kleidungsstücke und Parolen. Tobias Pollmann, Leiter der öffentlichen Ordnung in Braunschweig, bedauerte die Entscheidung. Er akzeptierte das Urteil, betonte jedoch, dass die Stadt sich daran halten werde.
Die Entscheidung ermöglicht es der NPD nun, bei ihren Aufmärschen bestimmte Symbole und Losungen zu verwenden. Die lokalen Behörden müssen ihre Strategie zur öffentlichen Sicherheit anpassen, ohne die Versammlungsfreiheit zu beeinträchtigen. Der Fall zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen Sicherheitsbedenken und verfassungsmäßigen Freiheitsrechten auf.






