Friseurpreise: Geschlechtergerechtigkeit wird bald Gesetz
Eine Rechtsreform zur Beendigung der Diskriminierung bei Friseurpreisen ist auf dem Weg. Der Bundestag hat kürzlich in erster Lesung über die Novelle beraten – ein wichtiger Schritt nach vorn. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass alle Kundinnen und Kunden in Friseursalons und Barbierstuben fair behandelt werden.
Aktuell berechnen viele Friseure ihre Preise nach Geschlecht, mit getrennten Tarifen für „Damen“- und „Herren“-Frisuren. Künftig sollen die Kosten stattdessen an den tatsächlichen Leistungen orientiert sein. Entscheidend sind dann Faktoren wie Haarlänge, Zeitaufwand oder spezielle Behandlungen.
Hinter der Reform steht kein ideologisches Motiv, sondern das Bedürfnis nach klaren und gerechten Abrechnungsmodellen. Betriebe müssen sich an das Antidiskriminierungsrecht halten, da Verstöße sonst Schadensersatzklagen nach sich ziehen können. Die Friseurinnungen raten den Salons, ihre Preisliste und Rabattmodelle zeitnah anzupassen.
Zwar könnten einige Dienstleistungen durch die Änderungen teurer werden, im Mittelpunkt stehen jedoch Transparenz und Rechtssicherheit. Die Neuregelung gilt flächendeckend – für alle Friseursalons und Barbierstuben, ob regional oder bundesweit.
Ziel der Novelle ist ein faireres System für die Kundschaft. Statt nach Geschlecht werden die Preise künftig nach Aufwand und Zeitaufwand der jeweiligen Leistung abgerechnet. So wird die Preisgestaltung nicht nur transparenter, sondern auch rechtlich einwandfrei.






