Flexirentengesetz: So klappt der gleitende Übergang in den Ruhestand ohne finanzielle Nachteile
Bodo ZimmerFlexirentengesetz: So klappt der gleitende Übergang in den Ruhestand ohne finanzielle Nachteile
Teilrente ermöglicht flexibleren Übergang in den Ruhestand
Seit 2017 bietet das Flexirentengesetz Berufstätigen mehr Spielraum, um schrittweise in den Ruhestand zu gleiten. Demnach können Versicherte zwischen 10 und 99,99 Prozent ihrer gesetzlichen Rente beziehen, während sie weiter arbeiten. Besonders attraktiv ist diese Option für alle, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, ohne komplett aus dem Berufsleben auszusteigen.
Voraussetzung ist das Erreichen der regulären Altersgrenze, die für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren liegt. Doch bereits ab 63 können Versicherte einen Teil ihrer Rente vorzeitig in Anspruch nehmen. Wer mit 63 nur 50 Prozent der Rente bezieht, muss dabei einen Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen – beim vollen Rentenbezug wären es bis zu 14,4 Prozent. Der Abschlag bezieht sich dabei nur auf den ausgezahlten Anteil, nicht auf die gesamte Rente.
Seit Anfang 2023 sind die Bedingungen für den vorzeitigen Rentenbezug deutlich attraktiver geworden: Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für Frührentner wurde abgeschafft. Das kommt besonders Beschäftigten in Branchen mit Fachkräftemangel, flexiblen Arbeitsmodellen oder projektbasierter Tätigkeit zugute. Wer 2025 eine Teilrente beginnt, profitiert zudem von einem steuerfreien Freibetrag von 16,5 Prozent auf die Rentenbezüge.
Selbst der Verzicht auf nur 0,01 Prozent der Rente kann sich langfristig lohnen – etwa für Versicherte, die Angehörige unterstützen. Das System ist darauf ausgelegt, einen sanften Übergang zu ermöglichen, statt einen abrupten Wechsel von Vollzeitjob in den Ruhestand zu erzwingen.
Die Teilrente schafft so eine Balance zwischen Arbeit und Rentenbezug. Sie mildert finanzielle Nachteile für Frührentner und beseitigt frühere Verdienstgrenzen. Beschäftigte haben heute mehr Gestaltungsmöglichkeiten, um ihr Berufsleben schrittweise ausklingen zu lassen.






