Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und jetzt?
Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung neuer Lohntransparenzgesetze verpasst. Das Land hätte die Vorschriften bis Sonntag umsetzen müssen, doch eine entsprechende nationale Gesetzgebung steht noch aus. Damit fehlt deutschen Arbeitnehmern der gleiche Schutz wie anderen EU-Bürgern.
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz wurde 2023 verabschiedet und sieht strengere Regeln für die Berichterstattung über die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede vor. Nach den neuen Bestimmungen müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten regelmäßig Daten zu ihren Gender-Pay-Gaps veröffentlichen. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter anzugeben und dürfen Bewerber nicht nach ihren vorherigen Einkünften fragen.
Arbeitnehmer erhalten das Recht, Informationen über die durchschnittlichen Vergütungen für ihre Position – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – anzufordern. Trotz dieser Änderungen enthielt sich die damalige deutsche Koalitionsregierung bei der EU-Abstimmung über die Richtlinie der Stimme. Nun muss die Europäische Kommission entscheiden, ob sie rechtliche Schritte gegen Deutschland wegen der Fristüberschreitung einleitet.
Berlin hat bestätigt, die nationalen Gesetze in den kommenden Monaten anpassen zu wollen. Eine vollständige Umsetzung wird jedoch frühestens 2027 erwartet. Aktuelle Zahlen von Eurostat zeigen, dass Frauen in Deutschland 15,6 % weniger pro Stunde verdienen als Männer – ein höherer Wert als der EU-Durchschnitt von 11,1 %.
Deutschland bleibt vorerst hinter den EU-Vorgaben zur Lohntransparenz zurück. Die Verzögerung bedeutet, dass Arbeitnehmer Jahre auf die vollen Auswirkungen der Richtlinie warten müssen. Die nächsten Schritte der Europäischen Kommission werden zeigen, ob das Land mit Sanktionen wegen Nichteinhaltung rechnen muss.






