Bund und Länder einig: Neue Finanzregeln entlasten Kommunen ab September
Bodo ZimmerBund und Länder einig: Neue Finanzregeln entlasten Kommunen ab September
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder haben sich auf neue Finanzregeln geeinigt, um die Belastung der Kommunen zu verringern. Die Vereinbarung soll langjährige Streitigkeiten über Bundesgesetze beilegen, die die Haushalte der Gemeinden stark belasten. Kernpunkt ist ein klares Prinzip: Wer Kosten verursacht, muss sie auch tragen.
Die Regelung tritt am 1. September in Kraft. Nach den neuen Bestimmungen übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten, die Ländern oder Kommunen durch die Umsetzung von Bundesgesetzen entstehen – allerdings nur, wenn die Ausgaben 200 Millionen Euro übersteigen.
Betroffen sind unter anderem das Bundesteilhabegesetz, Reformen im Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Unterhaltsvorschussgesetz. Diese Gesetze haben in den vergangenen zehn Jahren zunehmend die Finanzlage der Kommunen belastet. Die Vereinbarung umfasst zudem Bundessteuerreformen, die zu Mindereinnahmen bei den Gemeinden führen, und sieht einen Ausgleich für die Folgekosten vor.
Rheinland-Pfalz’ Ministerpräsident Gordon Schnieder erwartet, dass die Neuregelungen den Kommunen ab 2027 Entlastungen in Milliardenhöhe bringen werden.
Das neue System stellt sicher, dass Länder und Kommunen für Bundesgesetze, die finanzielle Belastungen mit sich bringen, entschädigt werden. Dies gilt sowohl für die direkten Umsetzungskosten als auch für indirekte Auswirkungen wie entgangene Einnahmen. Die Entlastung soll ab 2027 greifen, wobei der rechtliche Rahmen bereits ab September besteht.
