BGH prüft Schufa-Scores: Reicht die Transparenz für Verbraucher?
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft derzeit einen Rechtsstreit über die Transparenz der Bonitätsbewertung durch die Schufa. Fünf Kläger argumentieren, dass die aktuellen Angaben zur Berechnung der Schufa-Scores den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht genügen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie detailliert Verbraucher über automatisierte Entscheidungen informiert werden müssen, die sie betreffen.
Die Schufa führte im März 2023 ein neues Bewertungsmodell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Das Unternehmen plant, das ältere, komplexere System bis Ende 2028 schrittweise abzuschaffen.
Die Kläger behaupten, die Erläuterungen der Schufa zur Berechnung der Scores seien nach wie vor unzureichend. Die Schufa hingegen betont, dass ihre aktuellen Transparenzmaßnahmen bereits den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zudem erkläre das aktualisierte Modell alle Faktoren und deren Gewichtung in der Bewertung – und gehe damit über künftige Anforderungen hinaus.
Ab November 2026 gelten neue rechtliche Regelungen für „materielle Scoring-Systeme“, die strengere Transparenzpflichten für Auskunfteien vorsehen. Die Entscheidung des BGH könnte prägend dafür sein, wie ähnliche Fälle künftig unter der DSGVO behandelt werden.
Das Urteil wird klären, ob die Schufa in ihren Datenkopien detailliertere Informationen bereitstellen muss. Zudem könnte es einen Präzedenzfall für die Transparenz bei automatisierten Entscheidungsverfahren in der gesamten Branche schaffen. Die Auswirkungen werden sowohl Verbraucher als auch die Praxis der Bonitätsbewertung in Deutschland betreffen.






