30 March 2026, 02:29

BGH bestätigt Schadensersatz für Hexal und Sandoz im Valsartan-Skandal

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

BGH bestätigt Schadensersatz für Hexal und Sandoz im Valsartan-Skandal

Bundesgerichtshof bestätigt Schadensersatzansprüche von Hexal und Sandoz im Valsartan-Skandal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Schiedsspruchurteil zugunsten der Pharmaunternehmen Hexal und Sandoz im Zusammenhang mit dem Valsartan-Verseuchungsskandal bestätigt. Damit können die Firmen Schadensersatz von ihrem Lieferanten verlangen, nachdem 2018 ein Blutdruckmedikament wegen einer möglichen Krebsgefahr zurückgerufen werden musste.

Im Mittelpunkt des Falls steht die flächendeckende Verunreinigung von Valsartan, einem weit verbreiteten Blutdrucksenker, die zu Massenrückrufen und juristischen Auseinandersetzungen in mehreren Ländern führte. Im Juni 2018 entdeckten Behörden, dass Chargen des Wirkstoffs mit N-Nitrosodimethylamin (NDMA) belastet waren – einer Substanz, die als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft wird. Die Kontamination löste einen der größten Arzneimittelrückrufe der jüngeren Geschichte aus: Bis Dezember 2019 zogen Unternehmen wie Hexal, Sandoz, Mylan, Teva und Torrent Pharmaceuticals insgesamt 2.308 Chargen in 23 Ländern vom Markt zurück. Besonders betroffen waren große Märkte wie die USA, Deutschland und weitere europäische Länder.

Die Verunreinigung ließ sich bis zu Lieferanten in China und Indien zurückverfolgen, darunter Zhejiang Huahai Pharmaceutical und Hetero Labs Limited. Im April 2020 reichte Sandoz Klage gegen seinen chinesischen Zulieferer ein und forderte über 8,6 Millionen US-Dollar für bereits entstandene Schäden sowie weitere 12,2 Millionen für künftige Haftungsansprüche. Der Lieferant bestritt das Schiedsverfahren mit dem Argument, dass einzelne Bestellungen nicht unter das bestehende Rahmenlieferabkommen fielen.

Der BGH wies diese Argumentation zurück und urteilte, dass die Bestellungen keine eigenständigen Geschäfte darstellten, sondern implizit mit dem übergeordneten Vertrag verbunden waren. Zudem stellte das Gericht fest, dass die beteiligten Tochtergesellschaften während der Verhandlungen angemessen vertreten waren, und wies Vorwürfe eines Ungleichgewichts in der Verhandlungsmacht zurück. Damit bleibt der ursprüngliche Schiedsspruch zugunsten von Hexal und Sandoz rechtskräftig.

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Der Skandal führte zum fast vollständigen Rückzug generischer Valsartan-Produkte weltweit, unterbrach Lieferketten und zwang Patienten zum Wechsel ihrer Medikation. Spätere Ermittlungen der Behörden ergaben, dass die Verunreinigung vermutlich auf Änderungen in den Produktionsabläufen der beteiligten chinesischen Werke zurückging.

Mit der Bestätigung des Schiedsspruchs durch den BGH können Hexal und Sandoz nun Entschädigungen für die durch den Rückruf entstandenen Verluste einfordern. Das Urteil setzt zudem einen Präzedenzfall dafür, wie Lieferverträge in Fällen großflächiger Produktverunreinigungen ausgelegt werden.

Nach der Klärung der rechtlichen Fragen rückt nun die finanzielle und operative Auswirkung auf die beteiligten Unternehmen in den Fokus. Der Fall unterstreicht die Risiken globaler pharmazeutischer Lieferketten, wenn Produktionsstandards versagen.

Quelle