24 May 2026, 14:47

Autor wegen alter Tweet-Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor verurteilt

Beleidigungen gegen Politiker

Autor wegen alter Tweet-Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor verurteilt

Ein deutscher Autor wurde wegen der Beleidigung eines Politikers in einem vor vier Jahren veröffentlichten Tweet zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Anklage stützte sich auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der schärfere Strafen für die Verunglimpfung von Personen des öffentlichen Lebens vorsieht. Dem Autor drohen nun 90 Tagessätze – sofern er das Urteil nicht innerhalb von zwei Wochen anfechtet.

Die Verurteilung geht auf einen Tweet aus dem Jahr 2020 zurück, in dem der Autor den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Zwar endete ein späterer Prozess gegen den Autor wegen einer anderen Äußerung mit einem Freispruch, doch warnt er davor, dass sich normale Bürger gegen solche Vorwürfe kaum wehren könnten.

Die rechtlichen Probleme begannen 2020, als der Autor Amthor in dem Tweet als „rassistischen Arsch“ bezeichnete – zunächst ohne Folgen. Ein Jahr später nannte er die AfD-Politikerin Anna Leisten jedoch eine „Nazi“, woraufhin auch der ältere Tweet überprüft wurde. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die ursprüngliche Äußerung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“.

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Der Staat verfolgte den Fall nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der härtere Strafen für die Beleidigung von Politikern vorsieht. Diese Regelung hat eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, sodass Verfahren noch lange nach der angeblichen Tat eingeleitet werden können. Gegen den Autor erging ein Strafbefehl – eine in Deutschland gängige Praxis, bei der mehr als die Hälfte aller Strafverfahren ohne Gericht oder Richter entschieden werden.

Obwohl der Autor in einem anderen Fall wegen einer weiteren Äußerung freigesprochen wurde, kritisiert er Paragraf 188 nach wie vor scharf. Die Regelung sei fehlerhaft und könne eher Hass gegen Politiker schüren, als sie zu schützen, so seine Argumentation. Seine Bedenken decken sich mit jüngster Kritik des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit, der die Vereinbarkeit der Vorschrift mit der freien Meinungsäußerung infrage stellte.

Dem Autor bleiben nun zwei Wochen, um Einspruch einzulegen. Tut er dies nicht, werden die 90 Tagessätze als endgültige Strafe feststehen.

Der Fall zeigt, wie weitreichend Deutschlands Beleidigungsklauseln sind – besonders für Personen des öffentlichen Lebens. Da die meisten Strafverfahren per Strafbefehl ohne richterliche Prüfung erledigt werden, erhalten viele Angeklagte nie die Möglichkeit, sich vor Gericht zu verteidigen. Die Erfahrung des Autors belegt, dass selbst Jahre alte Social-Media-Posts noch juristische Konsequenzen nach Paragraf 188 nach sich ziehen können.

Quelle