04 April 2026, 16:36

Apotheken dürfen "STELLEN" als Chargen-Ersatz noch bis Ende 2026 nutzen

Blisterpackung weißer Pillen mit Aufdruck auf schwarzem Hintergrund.

Apotheken dürfen "STELLEN" als Chargen-Ersatz noch bis Ende 2026 nutzen

Deutsche Apotheken werden den Platzhalter "STELLEN" anstelle von Chargennummern bei Blisterverpackungen von Medikamenten weiterhin bis Ende 2026 verwenden. Die Verlängerung der Frist erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender technischer Herausforderungen beim Scannen von Data-Matrix-Codes auf der Außenverpackung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bestätigte, dass die Übergangsregelung um ein weiteres Jahr verlängert bleibt.

Die Regelung war erstmals im "Ersten Änderungsvertrag zum Arzneimittelabrechnungsvertrag" verankert worden, der zwischen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (DAV) und dem GKV-Spitzenverband am 1. Januar 2024 vereinbart wurde. Ursprünglich durften Apotheken "STELLEN" als Ersatzangabe bis zum 30. Juni 2025 nutzen. Da bis zum Stichtag jedoch keine vollständige technische Lösung verfügbar war, wurde die Ausnahmefrist zunächst bis 2025 und nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

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Grundlage der Vorgabe ist § 2 Absatz 2 Anlage 1 des Abrechnungsvertrags, der die Dokumentation der Chargennummer für E-Rezepte vorschreibt. Krankenkassen können die Erstattung verweigern, wenn diese Angabe bei authentifizierungspflichtigen Arzneimitteln fehlt. Zwar nutzen mittlerweile über 90 Prozent der Apotheken automatisierte Scanner, der Anteil manueller Scans liegt jedoch unter fünf Prozent. Dennoch gibt es insbesondere in der häuslichen Pflege weiterhin Probleme beim Erfassen der Data-Matrix-Codes auf Blisterpackungen.

Apotheken müssen sicherstellen, dass "STELLEN" in den Abgabebelegen exakt so geschrieben wird. Behörden und Verbände betonen die Einhaltung der Regelung, um finanzielle Sanktionen zu vermeiden, während gleichzeitig an technischen Verbesserungen gearbeitet wird.

Die verlängerte Frist gibt den Apotheken mehr Zeit, sich an die automatisierten Scansysteme anzupassen. Bis dahin bleibt "STELLEN" ein gültiger Platzhalter für blisterverpackte Medikamente. Die Krankenkassen werden die Einhaltung streng überwachen, um Rückforderungen wegen unvollständiger E-Rezept-Daten zu verhindern.

Quelle